Benotung
Seit dem Schuljahr 2013/14 gilt für alle Neuen Mittelschulen eine veränderte Form der Beurteilung.
In der 5. und 6. Schulstufe sind die Noten gleich wie in der Volksschule. Damit soll den Kindern eine längere Zeit der Umstellung auf die Anforderungen der Mittelschule gegeben werden.
Die Beurteilung der 7. und 8. Schulstufe erfolgt in den Fächern D/M/E auf zwei verschiedenen Bildungsniveaus. In der vertiefenden Allgemeinbildung gibt es die Noten 1 bis 4 und in der grundlegenden Allgemeinbildung die Noten 3 bis 5.
5. + 6. Stufe | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | ||
7. + 8. Stufe | 1 | 2 | 3 | 4 | 3 | 4 | 5 |
vertiefende Allgemeinbildung | grundlegende Allgemeinbildung |
Für alle SchülerInnen, welche in den Hauptfächern nach dem Bildungsziel der “Vertieften Allgemeinbildung” beurteilt werden, besteht im Anschluss an die 4. Klasse auch ein Recht auf den Übertritt in ein Oberstufenrealgymnasium. Für andere weiterführende höhere Schule gibt es Berechtigungen, alle Bildungswege stehen offen.